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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1986 - 2 A 2306/82   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1986 - 2 A 2306/82 (https://dejure.org/1986,20810)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.02.1986 - 2 A 2306/82 (https://dejure.org/1986,20810)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - 2 A 2306/82 (https://dejure.org/1986,20810)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 1986, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Zu Recht ist in der Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Februar 1986 - 2 A 2306/82 - KStZ 1986, 138 ) aus der Abhängigkeit des Bagatell-Charakters eines Grenzwerts von der Gebührenhöhe die Folgerung gezogen worden, der Ortsgesetzgeber müsse bei Gebührenerhöhungen zugleich auch entsprechende Grenzwerte überprüfen und gegebenenfalls modifizieren.

    Er bezieht seine Rechtfertigung aus zwei Annahmen: Erstens muß davon ausgegangen werden können, daß die Menge des in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleiteten Schmutzwassers etwa der Menge des bezogenen Frischwassers entspricht; zweitens muß angenommen werden können, daß nach den örtlichen Verhältnissen des Abrechnungsgebiets im Regelfall die jeweils auf den Grundstücken "verbrauchte", also nicht in die Kanalisation abgegebene Wassermenge verhältnismäßig gleich ist und - falls ein Grenzwert festgelegt ist - daß diese Relation bis zu dem Grenzwert in etwa gewahrt bleibt (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1974, a.a.O., undUrteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 15.65 - BVerwGE 26, 317 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Februar 1986, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01

    Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr,

    26, 87; VGH BW, Urt. v. 10.07.1979 - II 1096/78 -, KStZ 1980, 93; OVG NW Urt. v. 06.02.1986 - 2 A 2306/82 -, ZMR 1986, 335 = DWW 1986, 321 = DÖV 1986, 888) oder auch 8 cbm pro Monat "für laufend wiederkehrende Verwendungszwecke" (Senatsurteil v. 02.02.1993 - 2 L 312/91 -) festgelegt hatten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10

    Abwassergebühr und modifizierter Frischwassermaßstab

    26, 87; VGH BW, Urt. v. 10.07.1979 - II 1096/78 -, KStZ 1980, 93; OVG NW Urt. v. 06.02.1986 - 2 A 2306/82 -, ZMR 1986, 335 = DWW 1986, 321 = DÖV 1986, 888) oder auch 8 m³ pro Monat "für laufend wiederkehrende Verwendungszwecke" (Senatsurteil v. 02.02.1993 - 2 L 312/91 -) festgelegt hatten.
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